Damit sie sich in ihrer

Berufung voll entfalten können.

AMZ Steuerberater für Ärzte und Gesundheitswesen

Ihr Steuerberater für
Arztpraxen, Apotheken &
Pflegedienste

Erfolg. Gemeinsam. Gestalten.


Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und Vertreter der Pflege- und Heilberufe sowie Start-ups im Gesundheitswesen, ob im IT-Bereich, in der Medizintechnik, in der Fitness-Welt, im Wellness-Markt oder im Diagnostik-Umfeld, sind heute mehr denn je auch Unternehmer und Manager. Unsere Kanzlei unterstützt Sie bei diesen vielfältigen Aufgaben.

Wir sind Ihr Partner bei der Rundum- oder Grundversorgung, im Akutfall, der Intensivbehandlung oder Prävention: Wir begleiten Sie aktiv in allen steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten und realisieren optimale Lösungen. Unser Angebot richtet sich sowohl an Einzel- und Gemeinschaftspraxen, medizinische Versorgungszentren (MVZ) oder auch überörtliche Berufsausübungsgemeinschaften (üBAG), GOÄ, GOZ, EBM – Wir sind für Sie da!
 
Durch die Plattform DATEV-Unternehmen-Online betreuen wir Mandate bundesweit. Ganz nah sind wir mit unseren Kanzlei-Standorten bei Ihnen, in Landau, Karlsruhe, Leimen bei Heidelberg, Rastatt, Bad Wurzach, Hettenleidelheim und Pleidelsheim.

Wir bieten Lösungen

Spezifische Leistungen
im Überblick


Was uns zu ihren
Spezialisten macht


  • Digitale Steuerkanzlei 2.0
  • Knowhow durch stetige Fort- und Weiterbildung
  • Nachhaltigkeit in allen AMZ-Unternehmensbereichen
  • Nähe zu unseren Mandanten
  • Fachberater Gesundheitswesen

Als Digital Business Partner beraten und begleiten wir unsere Mandanten nahbar und nachhaltig. Unsere Passion: Digitalisierung in allen Bereichen – ohne Papier, Drucker und Scanner.

So entsteht eine enorme Zeit- und Ressourcenersparnis, die intensive Betreuung ermöglicht und den Aufwand für unsere Mandanten und Mandantinnen auf ein Minimum reduziert.

Wir sind vorbildlich innovativ und digital bestens aufgestellt. Als verlässliche Berater und hilfsbereite Menschen sehen wir die optimale Beratung persönlich, loyal und empathisch.

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Mehr erfahren

Pflegebuchführungs­verordnung (PBV)

Was viele nicht wissen oder beachten ist, dass es eine Pflegebuchführungsverordnung (PBV) gibt. Diese ist eine Spezialbuchführungsvorschrift für ambulante, teilstationäre und vollstationäre Pflegeeinrichtungen und gilt grundsätzlich. unabhängig von der Rechtsform der Einrichtung.

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Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen

Ihre Kunden sind auch Eigenheimbesitzer? Beraten Sie in Sachen 
Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen (§ 35c EStG)!
Wer die Förderung bekommt, welcher Zeitraum gilt und welche Arbeiten am selbstgenutzten Wohneigentum gefördert werden, erläutern wir Ihnen gerne.

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Reisekosten einfach & schnell berechnen

Unsere Mandanten sind viel unterwegs. Ob unternehmerische Geschäftsreisen, auswärtige Baustellenbesuche oder längerfristige Montageeinsätze — die Fahrt selbst können wir Ihnen leider nicht abnehmen. Aber dafür das Berechnen der Reisekosten inkl. Fahrt-, Übernachtungskosten und Verpflegungspauschale: https://www.reisekostenrechner.com/

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Testimonials

Machen Sie Ihre
eigene Erfahrung


Bereits über 13 Jahre werden wir in allen Steuer- und Finanzfragen betreut. Dabei ist Herr Alexander Münch, Steuerberater ein engagierter und verlässlicher Partner auf Augenhöhe. Egal welche Probleme zu lösen und Fragen zu beantworten sind, er nimmt sich die Zeit, die optimale Lösung zu finden. Unser wirtschaftlicher Erfolg basiert maßgeblich auch auf seiner Beratung.

KAP Ambulante Pflege GmbH