Pflegedienste
Überblick Leistungen

- Steuerberatung Pflegedienste
- Existenzgründung
- Digitalisierung
- Kostenrechnung
- Fallen Sie unter die Regelungen nach der Pflege-Buchführungsverordnung (PBV)? – Wie können diese positiv für Ihr Unternehmen genutzt werden?
- Hat Ihre Pflegeeinrichtung die richtige Rechtsform?
- Können durch eine gewerbesteuerfreie Pflegedienst-GmbH Steuern gespart werden?
- Pflicht zur Kostenstellenrechnung – Fluch oder Segen?
- Kennen Sie die Deckungsbeiträge Ihrer Mitarbeiter?
- Schöpfen sie alle möglichen Leistungen nach den §§ 39, 45b, 87b SGB XI aus?
- Welche Ihrer Leistungen sind umsatzsteuerpflichtig?
- Kennen Sie die Stolperfallen die zur Gewerbesteuerpflicht führen?
Wenn Sie eine stationäre oder ambulante Pflegeeinrichtung bzw. einen Pflegedienst betreiben, beantworten wir Ihnen diese und alle weiteren Fragen gerne.
Folgende Leistungen können wir Ihnen anbieten:
- Finanzbuchhaltung gemäß der Pflegebuchführungsverordnung
- Kostenstellenrechnung, insbesondere in Kombination von Leistungen nach SGB XI und SGB V
- Unterjährige Steuerplanung
- Branchen- und Kennzahlenvergleiche
- Planrechnung
- Verfahrensdokumentation
Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie mehr über unsere Leistungen erfahren wollen.
- Sie brauchen einen professionellen Businessplan und möchten diesen durch Profis erstellen lassen?
- Sie möchten sich selbstständig machen und ein Unternehmen neu gründen?
- Sie haben die Möglichkeit, einen Betrieb oder eine Praxis zu übernehmen und möchten wissen, ob der Kaufpreis angemessen ist?
- Sie interessieren sich für eine gewerbliche Immobilie für Ihr Unternehmen und fragen sich, ob Sie mieten oder kaufen sollen?
- Sie möchten wissen, welchen Mindestumsatz Sie generieren müssen, um wirtschaftlich zu agieren?
- Welche Gesellschaftsform ist die richtige für Sie?
Wir unterstützen und beraten Sie gerne bei allen Fragen, die rund um das Thema Existenzgründung aufkommen. Die meisten Themen auf dem Weg zur Existenzgründung haben mehr mit Betriebswirtschaft als mit Steuerrecht zu tun. Wir bieten beides. Zudem ist jede Existenzgründung einmalig, daher lassen sich unsere Leistungen ganz individuell auf Ihre Wünsche und Bedürfnisse ausrichten.
Folgende Leistungen bieten wir Ihnen an:
- Praxis- / Anteilsbewertung
- Kaufpreisprüfung
- Businesspläne
- Steueroptimale Gestaltung des Kaufes und der Finanzierung
- Steuerliche Prüfung von Verträgen
- Netzwerk zu Banken und Rechtsanwälten
- Meldungen an Behörden (Finanzamt, Berufsgenossenschaft, Krankenkassen)
- Laufende steuerliche und betriebswirtschaftliche Beratung
Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie mehr über unsere Leistungen erfahren wollen.
- Wie lässt sich Ihr Unternehmen optimieren?
- Wie viel Organisationsaufwand ist wirklich nötig?
- Können Prozesse verschlankt bzw. vereinfacht werden?
- Mit welchen Leistungen erzielen Sie den größten Nutzen?
- Wie bekommen Sie die Informationen (Zahlen, Daten, Fakten), die Sie wirklich interessieren?
Die Digitalisierung bietet Möglichkeiten, die es zu nutzen gilt. Häufig sind es kleine Dinge, die bereits große Effekte erzielen können. Allzu häufig gehen diese Dinge jedoch im Alltag unter, weil Optimierungspotenziale ohne entsprechenden Vergleich schwer zu erkennen sind.
Unsere Beratung ändert das und zeigt Ihnen auf, wo Sie sich durch Digitalisierung Optimierung erreichen können. Unsere Dienstleistungen sind je nach Unternehmen und Unternehmensgröße vielfältig - sprechen Sie uns gerne an.
Zugelassene Pflegeeinrichtungen haben nach § 7 PBV eine Kosten- und Leistungsrechnung zu führen. Sie dient der
- betriebsinternen Steuerung
- Beurteilung der Wirtschaftlichkeit
- Beurteilung der Leistungsfähigkeit
- Kalkulation von Stundensätzen
- Prüfung von Kassenangeboten/Verbandsempfehlungen
- Führung von Vergütungsverhandlungen
- Preiskalkulation
- Ermittlung und Abgrenzung der Kosten der jeweiligen Betriebszweige
Erstellung der Leistungsnachweise nach SGB XI
Die Grundlage der Kostenrechnung in der Pflege sind grds. die unterschiedlichen Leistungsbereiche bzw. Kostenträger des Pflegediensts. Erfahrungsgemäß sind dies:
- Pflegeversicherung
- Krankenversicherung
- Sozialhilfeleistungen
- Privatleistungen
- Trägerleistungen (z.B. Taschengeldkonto)
- Besondere Betriebsteile (z.B. Essen auf Rädern, Hausnotruf)
- Kooperationspartner
Die Basis für eine sinnvolle Kostenrechnung ist somit die differenzierte Zuweisung der Erträge und Aufwendungen auf diese Leistungsbereiche, wobei der weiteren Differenzierung zur Erhöhung der Aussagekraft hier kein Grenzen gesetzt sind. Wichtig ist dabei aber, dass bereits bei Anlage der Kostenrechnung berücksichtigt wird, welche Auswertungen erwünscht sind. Andernfalls scheitert jede spätere Aufgliederung.
Die Pflegebuchführungsverordnung (PBVV) legt keine definierten Kosten-Verteilungsschlüssel fest. Es wird den Pflegeeinrichtungen überlassen hier plausible Schlüssel zu definieren, wenn keine direkte Zuordnung der Kosten möglich ist.
Die Aufwendungen kann man grds. in drei Gruppen unterteilen:
1. Pflegepersonalkosten mit der Differenzierung in:
• Arbeitszeit vor Ort zur Leistungserbringung
• Wegezeiten (von und zum Kunden)
• Organisationszeiten (wie Rüstzeiten und Dienstbesprechungen, etc.)
2. Steuerungs- und Verwaltungsaufwendungen (wie Pflegedienstleitung [PDL], Verwaltung und Abrechnung), sowie
3. Sachkosten differenziert in
• Nicht-investive Sachkosten
• Investive Sachkosten (im Sinne SGB XI).
Wir unterstützen Sie gerne bei der Einrichtung und Umsetzung. Sprechen Sie uns an.
Ihr Ansprechpartner
Alexander Münch
Steuerberater
Fachberater
für das Gesundheitswesen (DStV e.V.)

Alexander Münch leitet bei AMZ-Steuerberater den Fachbereich Gesundheitswesen und betreut seit vielen Jahren Pflegedienste, Pflegeeinrichtungen, Ambulante Pflege u.v.m. Unser AMZ-Fachteam für das Gesundheitswesen freut sich auf Ihre Anfrage.

Unsere Basisleistungen
- Finanzbuchhaltung
- Jahresabschluss
- Steuererklärungen
- Betriebsprüfungen
- Führung finanzgerichtlicher Verfahren
- Gehaltsabrechnung