Umsatzsteuerpflicht bei Gestellung von Pkw an Arbeitnehmer:innen trotz grundsätzlich steuerfreier Umsätze

Die Gestellung von Pkw an Arbeitnehmer zur privaten Nutzung stellt umsatzsteuerlich eine eigene Leistung dar und fällt nicht unter die steuerfreien Leistungen (z.B. Heilbehandlungsleistungen).

  • Bei der Berechnung der auf die Privatnutzung entfallenden Umsatzsteuer nach der 1 %-Regelung wird zum Vorsteuerabzug ein Betrag zugelassen, der der Umsatzsteuer für die Privatnutzung, gekürzt pauschal um 20 % für die nicht mit Vorsteuer belasteten Kosten, entspricht.
  • Die Wertansätze für Fahrten zur Wohnung und Arbeitsstätte oder Familienheimfahrten sind für Zwecke der Umsatzsteuer nicht zu berücksichtigen
  • Darüber hinaus ist jeglicher Vorsteuerabzug aus der Anschaffung und Unterhalt des Fahrzeugs ausgeschlossen.


Beispiel:
Bruttolistenpreis 50.000 € x 1 % x 12 Monate = 6.000,00 €
Darin enthaltene Umsatzsteuer 19 % = 957,98 €
Darauf pauschaler Vorsteuerabzug 80 % = 766,38 €

Als Ausweg kann geprüft werden, ob die Kleinunternehmerregelung des § 19 UStG greift.

Quelle: OFD Cottbus vom 10.05.2001 und 17.09.2001

Der EuGH stellt klar, dass nicht jede Firmenwagenüberlassung für den privaten Geberauch generell der USt unterworfen werden darf. Handelt es sich jedoch bei der Überlassung des Firmenwagens um eine Dienstleistung gegen Entgelt, finden die Regelungen des EU-Mehrwertsteuersystems Anwendung. EuGH Urteil C-288/19 v. 20. 1. 2021

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