Stipendiatszahlungen zur Unterhaltungssicherung

Stipendiatszahlungen zur Unterhaltungssicherung während eines Medizinstudiums führen zu Einkünften aus nichtselbstständiger Tätigkeit.
Das passiert, wenn nach dem Vertrag über die #Studienbeihilfe bereits während des Studiums eine Eingliederung des Stipendiaten in den Betrieb des Förderers angelegt ist.
Der Förderer hat nun das Recht, den Einsatzbereich des Stipendiaten als Weiterbildungsarzt zu bestimmen und ein konkreter Veranlassungszusammenhang des Stipendiums mit einer Entlohnung der künftig vorgesehenen Beschäftigung als Arzt, sollte dieser auf einer Weiterbildungsstelle begründet worden sein.
Die Revision ist nach § 115 Abs. 2 Nr. 1 und 2 FGO zuzulassen.
Finanzgericht München, 13-K-1971/20 vom 02.12.2021
Sie haben Fragen zu diesem Thema? Sprechen Sie uns an!