Pflicht zur Abgabe einer Umsatzsteuer-Voranmeldung trotz Kleinunternehmerregelung

Pflicht zur Abgabe einer Umsatzsteuer-Voranmeldung trotz Kleinunternehmerregelung seit 1.1.2020: Viele Ärzte sind umsatzsteuerliche Kleinunternehmer und haben daher mit der Umsatzsteuer grds. nichts am Hut. Achtung aber bei Leistungsbezug aus dem Ausland (Bsp. Softwaredownload). Hier geht die Umsatzsteuerlast des leistenden ausländischen Unternehmers auf den inländischen Kleinunternehmer über. In der Folge muss der Arzt trotz Kleinunternehmerregelung nach § 18 Abs. 4a UStG diesen Leistungsbezug beim Finanzamt vierteljährlich anmelden und die Umsatzsteuer darauf abführen. Ein entsprechender Vorsteuerabzug hierauf steht ihm allerdings grds. aufgrund der Kleinunternehmerregelung bzw. Ausführung steuerfreier Umsätze nicht zu.

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