Pflegebuchführungsverordnung (PBV)

Was viele nicht wissen oder beachten ist, dass es eine Pflegebuchführungsverordnung (PBV) gibt. Diese ist eine Spezialbuchführungsvorschrift für ambulante, teilstationäre und vollstationäre Pflegeeinrichtungen und gilt grundsätzlich. unabhängig von der Rechtsform der Einrichtung.
Wozu dient Sie?
- Innerbetriebliches Führungsinstrument
- Nachweis der zweckentsprechenden Verwendung öffentlicher Mittel
- Kalkulation leistungsgerechter Preise nach dem Pflegeversicherungsgesetz usw.
Die Pflegebuchführungsverordnung hat einen eigenen Kontenrahmen (DATEV SKR 45) und fordert eine Kosten- und Leistungsrechnung. Gibt es Befreiungen? Grundsätzlich ja, für kleinere Einrichtungen. Die Nichtbeachtung der Pflegebuchführungsverordnung kann eine Ordnungswidrigkeit darstellen.
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