Kostenrechnung und Preiskalkulation in der Pflege

Zugelassene Pflegeeinrichtungen haben nach § 7 PBV eine Kosten- und Leistungsrechnung zu führen. Sie dient der
- betriebsinternen Steuerung
- Beurteilung der Wirtschaftlichkeit
- Beurteilung der Leistungsfähigkeit
- Kalkulation von Stundensätzen
- Prüfung von Kassenangeboten/Verbandsempfehlungen
- Führung von Vergütungsverhandlungen
- Preiskalkulation
- Ermittlung und Abgrenzung der Kosten der jeweiligen Betriebszweige
- Erstellung der Leistungsnachweise nach SGB XI
Wir unterstützen Sie gerne bei der Einrichtung und Umsetzung. Sprechen Sie uns an.