Kostenrechnung und Preiskalkulation in der Pflege

Zugelassene Pflegeeinrichtungen haben nach § 7 PBV eine Kosten- und Leistungsrechnung zu führen. Sie dient der

  • betriebsinternen Steuerung
  • Beurteilung der Wirtschaftlichkeit
  • Beurteilung der Leistungsfähigkeit
  • Kalkulation von Stundensätzen
  • Prüfung von Kassenangeboten/Verbandsempfehlungen
  • Führung von Vergütungsverhandlungen
  • Preiskalkulation
  • Ermittlung und Abgrenzung der Kosten der jeweiligen Betriebszweige
  • Erstellung der Leistungsnachweise nach SGB XI

Wir unterstützen Sie gerne bei der Einrichtung und Umsetzung. Sprechen Sie uns an.

 

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