Ist die Ausstellung von digitalen Impf­zertifikaten eine gewerbliche Tätigkeit?

Das Ausstellen von Impfzertifikaten durch Ärzte stellt keine gewerbliche Tätigkeit dar. Das Ausstellen von digitalen Impfzertifikaten ist lediglich eine Dokumentationsform (anstelle der bisherigen Dokumentation im „gelben“ Impfpass) über durchgeführte Covid- 19-Impfungen. Sie ist untrennbar mit der eigentlichen Impfung verbunden, die eine originäre ärztliche (freiberufliche) Tätigkeit darstellt.

Dies gilt auch dann, wenn die Impfung durch eine andere Praxis oder Stelle (z.B. Impfzentrum) vorgenommen wurde. Dass die Ärzte hierfür u.U. ein gesondertes Honorar erhalten, hat auf die ertragsteuerliche Beurteilung keinen Einfluss. Auch auf die spätere Verwendung des Impfzertifikats durch den Patienten für private Zwecke (z. B. als Reisedokument, Restaurantbesuch, etc.) kommt es nicht an. Bei Gemeinschaftspraxen führt das Ausstellen von Impfzertifikaten dementsprechend nicht zu einer gewerblichen Infektion.

Quelle: OFD Frankfurt am Main vom 26.10.21

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