Gewerbliche Infizierung einer freiberuflichen Zahnärzte-Partnerschaft

Strittig ist, ob die für eine Partnerschaftsgesellschaft festgestellten Einkünfte als Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder aus selbständiger Arbeit festzustellen sind.*

Es kann vorkommen, dass in einer zahnärztlichen Partnerschafsgesellschaft Organisation-, Verwaltungs- und Management-Aufgaben derart auf einen der Mitunternehmen konzentriert werden, dass dieser nahezu keinerlei zahnärztliche Beratungs- oder Behandlungsleistungen mehr unmittelbar am Patienten erbringt.

Ist dies der Fall, so erfüllt dies nicht mehr die Anforderungen der selbstständig ausgeübten Tätigkeit als Zahnarzt und infiziert die Einkünfte der gesamten Partnerschaftsgesellschaft als gewerblich.

Die Revision ist zugelassen.
Finanzgericht Rheinland-Pfalz, 4-K-1270/19 vom 19.09.2021

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