Finanzierungshilfe

Finanzierungshilfe für zukünftige Investitionen - der § 7g Einkommensteuergesetz (EStG) unterstützt kleine und mittlere Unternehmen bei der #Eigenkapitalbeschaffung für anstehende Investitionen. Und so funktioniert's:

Unternehmen, die die Voraussetzungen des § 7g EStG erfüllen, dürfen grds. 40% der Anschaffungskosten Ihrer zukünftig geplanten, betrieblichen Anschaffungen steuermindernd im Rahmen eines sogenannten Investitionsabzugsbetrags geltend machen. Bei einer unterstellten Spitzensteuerlast im Bereich der Ertragsteuern von rund 50% ergibt sich daraus eine Steuererstattung in Höhe von rund 20% der geplanten Investition, die im Anschluss als Eigenkapital bspw. für eine Bankfinanzierung im Rahmen der Realisierung der Vorhabens eingesetzt werden kann. Bei den Zugangsvoraussetzungen des § 7g EStG gab es bisher unterschiedliche Voraussetzungen für Einnahmen-Überschussrechner und Bilanzierer. Diese wurden nun im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2020 durch eine einheitliche Gewinngrenze in Höhe von 200.000 Euro ersetzt. Somit kommen voraussichtlich zukünftig mehr #Unternehmer in den Genuss des § 7g EStG. Außerdem bietet sich für Bilanzierer, die die bisherigen Eigenkapital-Voraussetzungen nicht erfüllt haben, ggfs. die Möglichkeit, durch geschickte Bilanzpolitik in den Genuss dieser Vorschrift zu kommen.

 

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