Ersetzendes Scannen

Digitale Buchhaltung - endlich keine Papierablage mehr?
Achtung, das stimmt so in der Regel leider nicht! Auch bei einer Digitalisierung der Papierbelege im Rahmen einer digitalen Buchhaltung entfällt grundsätzlich nicht die Verpflichtung, die Originalbelege in Papier aufzubewahren. Diese entfällt nur, wenn Sie die Voraussetzungen des ersetzenden Scannens erfüllen. Beim ersetzenden Scannen muss eine Verfahrensdokumentation erstellt und gelebt werden, die Manipulationen während des Scanprozesses und bei der späteren Aufbewahrung der digitalen Belegbilder ausschließt.
Interessiert? Sprechen Sie uns an.