Sind physiotherapeutische Leistungen umsatzsteuerpflichtig?

Sind physiotherapeutische Leistungen, die ohne Vorliegen einer ärztlichen Verordnung erfolgen, umsatzsteuerpflichtig?

Physiotherapeutische Leistungen an Patienten, die ihre Therapien im Anschluss an eine ärztliche Verordnung auf eigene Rechnung fortsetzen (sog. Selbstzahler) können umsatzsteuerfreie Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin darstellen.

 

Voraussetzung dafür ist:

1. Bereits vor der Anschlussbehandlung liegt eine ärztliche Verordnung vor und
2. spätestens nach Ablauf eines Jahres liegt wegen der derselben chronischen Erkrankung eine erneute ärztliche Verordnung zur Physiotherapie vor.

Haben Sie Fragen hierzu? Sprechen Sie uns gerne an!

Quelle: Finanzgericht Düsseldorf, 1-K-2249/17-U

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